Die Kniescheibe, die auch Patella genannt wird,
überträgt die Kraft der Streckmuskulatur (Quadrizepssehne) des
Oberschenkels auf den Unterschenkel. Dabei gleitet die Kniescheibe,
wie eine Art Treibriemen, in einem rinnenförmigen Gleitlager
des Oberschenkelknochens. Die Gleitflächen des Kniescheibengelenkes
bestehen aus Gelenkknorpel, der durch seine Elastizität die
Gelenkbelastungen reduziert und dessen spezielle Beschaffenheit
eine reibungsarme Gelenkfunktion ermöglicht. Verschleißen diese
Knorpelflächen, kommt es zum Auftreten von Knorpelschäden.
Lateralisation der Patella / Patella-Subluxation:
Nun kann es anlagebedingt, durch mangelnde muskuläre
Führung oder auch als Folge früherer Kniescheibenverletzungen
zu einem Abweichen der Kniescheibe aus dem Gleitlager kommen.
Dies wird als Lateralisation der Patella oder Patella-Subluxation
bezeichnet. Das Abweichen aus dem Gleitlager führt einem
vermehrten Anpressdruck der Kniescheibe auf das Gleitlager,
was in weiterer Folge den Gelenkknorpel schädigen kann
und zur Arthrose führt. Oft
treten dann nicht nur Schmerzen, sondern auch ausgeprägte
Gelenkgeräusche hinter der Kniescheibe auf.
Die Therapie der Wahl besteht darin, durch einen Entlastungsschnitt,
der auch arthroskopisch durchgeführt werden kann, den
Zug auf die Kniescheibe von aussen zu minimieren und durch
eine begleitende Kapselraffung an der Innenseite die Zugrichtung
wieder zu optimieren. Damit wird der Druck hinter der Kniescheibe
wieder gleichmäßig verteilt und es kann sich der
geschädigte Knorpel eventuell erholen. Ansonst sind entsprechende
weiterführende Therapiemassnahmen (s. Knorpel) erforderlich.
Schon kurz nach der Operation kann und soll mit der begleitenden
Physiotherapie begonnen werden.
Kniescheiben-Verrenkung (Patella-Luxation):
Ein Herausspringen der Kniescheibe (Kniescheiben-Verrenkung)
aus der Gleitrinne des Oberschenkels kann in jedem Alter auftreten.
Meist ist es aber ein Problem von jüngeren Mädchen
und Frauen, seltener von jungen Burschen und Männern.
Je nach anatomischer Grundlage kann die Patella-Luxation aufgrund
einer bereits bestehenden Schwäche des Muskel-Bandapparates
oder aufgrund einer adäquaten Krafteinwirkung passieren.
Auf jeden Fall zerreißt die innere Führung der
Kniescheibe und es kommt zur Ausrenkung der Kniescheibe, d.h.
sie spring nach außen. Meist bleibt die Kniescheibe
nicht außen fixiert, sondern springt spontan zurück.
Beim Zurückspringen können Verletzungen im Bereich
des Knorpels auftreten. Im Röntgen sieht man in den Aufnahmen
der Kniescheibe eine deutliche Abkippung und Aussenverlagerung
der Kniescheibe. Weiter können zum Beispiel kleinere
ausgebrochene Splitter dargestellt werden. Je nach Fehlstellung
der Kniescheibe nach der Luxation und der Diagnose von Knorpelschäden
entscheidet man die geeignete Therapie.
Therapie:
Da zumeist ein ausgeprägter Kniegelenkserguss besteht, ist
die Arthroskopie empfohlen, da das Blut und die Blutabbauprodukte
den Knorpel schädigen können. Im Rahmen der Arthroskopie
wird das Gelenk vom Blut befreit und die Knorpelflächen auf
etwaige Schäden untersucht. Falls ein grösserer knöcherner
Ausriss besteht, kann dieser arthroskopisch oder offen refixiert
werden. Zumeist ist aber die Hauptproblematik der Riss im
Bereich des inneren Führungsbandes. Abhängig vom Alter des
Patienten oder der Patientin, der Verletzung und der Fehlstellung
empfehle ich eine der folgenden Behandlungsmodalitäten.
- Im Falle einer sehr geringgradigen Fehlstellung, welche
sowohl mittels Röntgen, aber auch im Rahmen der Arthroskopie
diagnostizierbar ist, wird unabhängig vom Alter und Geschlecht
eine konsequente Physiotherapie durchgeführt. Die Physiotherapie
dient der Verbesserung der Kniescheibenzentrierung, wobei
vor allem die Muskulatur, die die Kniescheibe nach innen
zieht, gekräftigt wird. Eine klinische Abschlusskontrolle
und entsprechende Röntgenbilder werden nach drei Monaten
durchgeführt. Dabei wird entschieden, ob die Behandlung
abgeschlossen werden kann.
- Besteht eine ältere Verletzung, ist der/die PatientIn
bereits älter, oder gleicht sich die Fehlstellung bereits
bei einer Beugestellung von 20° wieder gut aus, ist die
arthroskopische Entlastung des äußeren Fixierungsapparates
(laterales Release) völlig ausreichend. Dann kann in der
physiotherapeutischen Nachbehandlung (dieselbe wie oben
angeführt) eine optimierte Führung der Kniescheibe erreicht
werden. Auch hier werden eine klinische Abschlusskontrolle
und entsprechende Röntgenbildern nach drei Monaten durchgeführt.
- Handelt es sich um eine frische Verrenkung (Luxation),
steht die Kniescheibe deutlich schräg und besteht auf der
Innenseite eine ausgedehnte Rissbildung, empfehle ich die
arthroskopische Naht und Raffung des inneren Bandes in Kombination
mit einer lateralen Release-Operation. Nach der Operation
wird das Knie mit einer Schiene für vier Wochen ruhiggestellt.
Die Patienten dürfen die ersten 14 Tage nicht belasten und
müssen mit Stützkrücken mobilisiert werden. Die weitere
Belastung erfolgt nach Massgabe der Schmerzen. Schon zwei
Wochen nach der Operation kann mit physiotherapeutischen
Übungen begonnen werden. Nach sechs Wochen sollte ein begleitendes
Krafttraining erfolgen. Eine klinische Kontrolle und Röntgenkontrolle
ist auch hier nach drei Monaten obligatorisch.
- Ist die Kniescheibenverrenkung schon mehrmals aufgetreten
(rezidivierende Patellaluxation) und besteht eine begleitende
Achsenfehlstellung der Beine (üblicherweise X-Beine) ist
eine alleinige arthroskopische Behandlung oft unmöglich.
Hier sind das arthroskopische laterale Release und die mediale
Raffung empfohlen. Additiv wird offen das innere Drittel
der Kniescheibensehne freipräpariert und weiter nach innen
verlagert. So kann eine Umstellung der Zugrichtung erreicht
werden. Nach der Operation wird das Knie mit einer Schiene
für sechs Wochen ruhiggestellt. Nach sechs Wochen wird bei
normalem Verlauf die Schiene entfernt, wobei jedoch schon
nach vier Wochen mit physiotherapeutischen Übungen begonnen
werden kann. Nach sechs Wochen sollte ein begleitendes Krafttraining
erfolgen. Eine klinische Kontrolle und Röntgenkontrolle
ist auch hier nach drei Monaten obligatorisch.
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